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   OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79   

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https://dejure.org/1980,2255
OVG Saarland, 03.06.1980 - II R 110/79 (https://dejure.org/1980,2255)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.06.1980 - II R 110/79 (https://dejure.org/1980,2255)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - II R 110/79 (https://dejure.org/1980,2255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Verstoß gegen die Festsetzungen eines Bebauungsplans; Anspruch auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Nachbarrechtsschutz durch die Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung; ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit

    Die bisherige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes (Etwa das Urteil vom 03.06.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) habe ersichtlich ausschließlich die Frage der Zulässigkeit der Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf einem einzigen von derartigen Ausweisungen betroffenen Grundstück betroffen.

    Dabei mag dahinstehen, ob die bisherige, auf einer Vermutung zugunsten eines nachbarschützenden Charakters solcher in ihren Auswirkungen nicht das städtebauliche Kriterium des Maßes sondern das der Art der baulichen Nutzung konkretisierenden Festsetzungen über die Wohnungszahlbegrenzung über so genannte Familienheimklauseln beruhende Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198) mit Blick auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 - 4 C 5.87 -, BRS 52 Nr. 5, wo die vorinstanzliche Feststellung des Fehlens einer nachbarschützenden Wirkung unter Hinweis auf die Irrevisibilität dieser Auslegung des Satzungsrechts (Baustufenplan/Hamburg) zugrunde gelegt und eine sich aus Bundesrecht - wie bei Baugebietsfestlegungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung - ergebende Pflicht des Ortsgesetzgebers zu einer drittschützenden Festsetzung nicht erwogen wurde, Beschlüsse vom 9.10.1991 - 4 B 137.91 -, Buchholz 406.19, Nachbarschutz Nr. 104, wonach die Planbetroffenen an der Erhaltung oder Schaffung eines solchen Gebietscharakters ein berechtigtes Interesse haben können, der Satzungsgeber daher jedenfalls nicht gehindert ist, der Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen, die Zwei-Wohnungs-Klausel aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten darf, allerdings zu einem Fall, in dem die Vorinstanz, OVG Münster, Urteil vom 18.4.1991 - 11 A 696/87 -, BRS 52 Nr. 180, der Klausel nachbarschützende Wirkung beigemessen hatte, und insbesondere vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170) uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.

  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung

    Was diese Klausel in der Sache bedeutet, ergibt sich aus § 7 II. WoBauG (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.06.1980 -II R 110/79- sowie Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94-).

    Charakteristisch sowohl für ein Eigenheim als auch ein Kaufeigenheim im Sinne des § 9 II. WoBauG ist demnach, dass es sich dabei jeweils um ein Grundstück mit einem Wohngebäude handelt, das nicht mehr als 2 Wohnungen hat (so auch bereits Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.06.1980 -II R 110/79- und Beschluss vom 22.08.1994 -2 W 30/94-).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 2 B 542/22

    Abgrenzung einer zulässigen Wohnnutzung von einer sozialen Einrichtung in einem

    OVG, Beschlüsse vom 13. März 2006 - 2 W 37/05 -, juris Rn. 23, vom 20. Dezember 2005 - 2 W 33/05 -, juris Rn. 11 und vom 22. August 1994 - 2 W 30/94 -, juris Rn. 7; Urteil vom 3. Juni 1980 - II R 110/79-, BRS 36, Nr. 198; Thür.
  • OVG Saarland, 10.11.1992 - 2 R 41/91

    Teilverzicht; Baugenehmigung; Unwirksamkeit; Technisch-konstruktiv;

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  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

    Aufgrund ihrer unterschiedlichen Tendenz zur Schaffung wechselseitiger Bezüge zwischen den planunterworfenen Grundstücken ergibt sich dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zwar für die nachbarschützende Bedeutung von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, nicht aber für solche über das Nutzungsmaß, wie sie hier allein in Rede stehen (vgl. Urteil des Senats vom 3.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198, und Beschluß vom 2.8.1979 - II W 1.2021/79 -, BRS 35 Nr. 176; tendenziell ebenso Gelzer/Birk, a.a.O., Randnr. 996 ff. m. w. N. ).
  • OVG Saarland, 22.08.1994 - 2 W 30/94

    Plangebietsausweisung; Bebauungsplan; Wohngebiet; Wochenendhäuser; Art der

    Weist ein Bebauungsplan ein reines Wohngebiet aus und bestimmt außerdem seinen gesamten Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1g BBauG 1960 ( § 9 Abs. 1 Nr. 6 BBauG 1976/1979) als "überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehene Fläche", so bedeutet das nach der Rechtsprechung des Senats, daß in dem betreffenden Wohngebiet - außer den nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Anlagen - nur Wohnhäuser mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten errichtet werden dürfen (im Anschluß an Urteil des Senats vom 30.6.1980 - II R 110/79 -, BRS 36 Nr. 198).
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